Worum's geht

Das öffentliche Interesse an der Waldbenutzung ist groß. Mountainbiken, Geocaching, Hundeauslauf, Schitourengehen, Waldbaden, Pilze sammeln ... Tendenz: Stark steigend! Ganz besonders in Zeiten eingeschränkter Bewegungfreiheit ("Lockdown") - in mehreren Studien wurde eine Verdoppelung der Besucherzahlen und einhergehend Versechsfachung der Konflikte, auch der Freizeitnutzer untereinander, festgestellt. Und das, obwohl in solchen Zeiten die zusätzliche Waldnutzung durch Touristen weitgehend entfällt.

Und so überrascht es nicht, dass das Forstrecht in Österreich neben der Walderhaltung vor allem darauf abzielt, der Öffentlichkeit die öffentlich erwünschte Waldbenutzung weitestgehend zu ermöglichen. Dass dies vielfach nur mittels gesetzlicher Beschränkung des Waldeigentums erreicht werden kann, überrascht ebenfalls nicht. Dabei wird jedoch oft übersehen, dass nicht alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist. Sondern: Es vielmehr alles verboten, das nicht ausdrücklich erlaubt ist!

Öffentliches Interesse ist hoch politisch, und Politik hat noch viel öfter mit Interessenskonflikten zu kämpfen - hier: Freizeit- und Tourismusnutzung versus Waldbewirtschaftung. Und deshalb überrascht es auch nicht, dass Waldbewirtschafter wie auch Waldeigentümer immer mehr "unter die Räder kommen" - natürlich strikt im öffentlichen Interesse.

Auch dass dann so manche zur Wahrung und Vertretung der Interessen der Waldbewirtschafter berufene Institution - ja, im öffentlichen Interesse - ihrer Pflicht nur halbherzig nachkommt (weil etwa auch Tourismusbetriebe vertreten werden müssen), überrascht nicht.

Wir haben uns viele Jahre intensiv mit Forstrechtsfragen auseinandergesetzt. Und fühlen uns berufen, hier gegenzusteuern. Sei es durch Vorträge und Publikationen, sei es im Ernstfall durch anwaltliche Vertretung. Weil man sich auch als Waldbewirtschafter nur schützen kann, wenn man weiß, wovor man sich zu schützen hat und worauf man aufpassen muss. Und sich dabei nicht auf das Halbwissen aller möglicher Meinungsmacher verlassen kann und will.

Wir laden Sie ein: Teilen Sie uns Ihre forstrechtlichen Probleme mit - nur durch einen möglichst umfassenden Überblick ist auch ein möglichst umfassendes Gegensteuern möglich.

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